1. Rolle von Fahrnetz und Leistungserbringer
Fahrnetz stellt die technische Vermittlungs-, Buchungs-, Termin-, Kommunikations- und Zahlungsinfrastruktur bereit. Die gebuchte Fahrzeugdienstleistung wird vom in der Buchung ausgewiesenen Partnerbetrieb als Leistungserbringer erbracht. Fahrnetz wird durch die Plattformfunktion nicht selbst zum ausführenden Werkstatt-, Reifen-, Aufbereitungs- oder sonstigen Fahrzeugdienstleister.
2. Buchung und Vertragsschluss
Bei einer normalen Buchungsanfrage wählt der Kunde zwei konkrete Wunschtermine. Der Betrieb bestätigt einen Termin, schlägt einen Alternativtermin vor oder lehnt die Anfrage ab. Die Zahlung wird zunächst autorisiert und erst im vorgesehenen Bestätigungsprozess eingezogen. Bei ausdrücklich als Direktbuchung gekennzeichneten Angeboten wählt der Kunde einen aktuell verfügbaren Termin; nach erfolgreicher Zahlung ist der Termin unmittelbar bestätigt. Der konkrete Vertragsschluss, Zahlungsstatus und Terminstatus werden im Buchungsvorgang dokumentiert.
3. Kundenkonto und Gastbuchung
Eine Buchung kann als Gast erfolgen. Für die einzelne Buchung erhält der Kunde einen sicheren Verwaltungslink. Ein Fahrnetz-Privatkonto ist freiwillig. Buchungen werden einem Konto nur bei sicherer Zuordnung zur verifizierten E-Mail-Adresse oder zur internen Benutzerkennung angezeigt. Eine abweichende oder unbestätigte E-Mail-Adresse berechtigt nicht zur Übernahme fremder Buchungen.
4. Preis, Angaben und zusätzliche Leistungen
Der unmittelbar vor dem zahlungspflichtigen Button angezeigte Gesamtpreis ergibt sich aus der gewählten Leistung, Preisvariante und ausdrücklich ausgewählten Add-ons. Der Preis basiert außerdem auf den vom Kunden gemachten Angaben. Freiwillige Zusatzangaben dienen der Vorbereitung des Betriebs und müssen nur gemacht werden, soweit sie bekannt sind.
Weichen die tatsächlichen Voraussetzungen vor Ort von den Angaben ab oder werden zusätzliche, nicht gebuchte Arbeiten erforderlich – etwa weil Reifen fehlen oder ersetzt werden müssen, bei einer Überprüfung weitere Arbeiten notwendig werden oder bei einer Aufbereitung eine außergewöhnliche Verschmutzung vorliegt – können zusätzliche Kosten entstehen. Nicht bereits gebuchte kostenpflichtige Zusatzleistungen dürfen nicht allein aufgrund einer abweichenden Angabe automatisch über Fahrnetz belastet werden. Der Betrieb muss den Kunden vor der kostenpflichtigen Durchführung über die zusätzliche Leistung und deren Preis informieren und dessen Zustimmung einholen.
5. Termine und Verfügbarkeit
Wunschtermine sind bis zur Bestätigung nicht verbindlich. Ein vom Betrieb vorgeschlagener Alternativtermin wird erst durch Annahme des Kunden verbindlich. Fahrnetz prüft verfügbare Zeitfenster, Dauer, Kapazität und vorhandene Sperrzeiten serverseitig. Bei verbundenen Google- oder Microsoft-Kalendern werden für die Verfügbarkeitsprüfung nur erforderliche Belegt-/Frei-Informationen verwendet.
6. Freiwillige Stornierung
Fahrnetz bittet Kunden, bestätigte Termine möglichst mindestens 24 Stunden vorher zu stornieren. Für den aktuellen Fahrnetz-Booking-Release erhebt Fahrnetz bei einer Kundenstornierung vor Beginn des bestätigten Termins keine automatische pauschale Stornogebühr. Eine Zahlungsreservierung wird aufgehoben beziehungsweise ein bereits über Fahrnetz eingezogener Betrag wird im vorgesehenen Prozess vollständig zurückerstattet. No-Show-Fälle und Sachverhalte nach Terminbeginn werden davon getrennt behandelt und können einer Prüfung bedürfen.
Die freiwillige Stornierung ist vom gesetzlichen Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu unterscheiden. Gesetzliche Rechte können unabhängig von einer freiwilligen Stornoregel bestehen und werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
7. Gesetzliches Rücktrittsrecht und vorzeitiger Leistungsbeginn
Für online abgeschlossene Dienstleistungsverträge kann Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht zustehen. Soll die Dienstleistung auf Wunsch des Kunden bereits während einer laufenden Rücktrittsfrist beginnen, verlangt Fahrnetz – soweit für den konkreten Fall erforderlich – getrennte aktive Erklärungen zum ausdrücklich gewünschten vorzeitigen Leistungsbeginn und zur Kenntnisnahme des möglichen Verlusts des Rücktrittsrechts bei vollständiger Leistungserbringung unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Die abgegebenen Erklärungen werden mit Textversion und Zeitpunkt dokumentiert.
Wird wirksam zurückgetreten, nachdem auf ausdrücklichen Wunsch bereits mit der Leistung begonnen wurde, aber bevor sie vollständig erbracht ist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener anteiliger Betrag für den bis zum Rücktritt erbrachten Teil zu zahlen sein. Ist eine Leistung bereits vollständig erbracht und sind die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Rücktrittsrechts erfüllt, kann das Rücktrittsrecht entfallen.
8. Online-Rücktrittsfunktion
Fahrnetz stellt unter /widerruf eine leicht erreichbare elektronische Rücktrittsfunktion bereit. Der Eingang wird mit Inhalt, Datum und Uhrzeit dokumentiert und elektronisch bestätigt. Die Funktion ist von der normalen Buchungsstornierung getrennt.
9. Problemfälle, Refunds und No-Show
Betriebsstorno, Kundenstorno, gesetzlicher Rücktritt, No-Show, Reklamation, Refund und Chargeback werden technisch getrennt dokumentiert. Nach einem möglichen Leistungsbeginn oder bei einem gemeldeten Problem kann eine automatische Auszahlung blockiert und der Fall geprüft werden. Erstattungen richten sich nach dem jeweiligen Zahlungsstatus, dem Leistungsstand und den anwendbaren gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Grundlagen.
10. Leistungsabschluss, Preisänderungen und Auszahlung
Nach Durchführung markiert der Betrieb die Leistung als erledigt. Eine nachträgliche Reduktion des über Fahrnetz bezahlten Endpreises kann als Teilrückerstattung verarbeitet werden. Zusätzliche vor Ort vereinbarte Leistungen werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nachträglich über Fahrnetz abgebucht. Der Kunde kann einen Problemfall melden. Auszahlungen an den Betrieb werden erst nach dem vorgesehenen Abschlussprozess freigegeben.
11. Rechnungen und Gutschriften
Soweit im Booking-Prozess vorgesehen, werden Rechnungs- und Gutschriftdokumente für die gebuchte Leistung beziehungsweise die Plattformabrechnung elektronisch bereitgestellt. Die steuerliche Behandlung der Leistung des Partnerbetriebs richtet sich nach dessen hinterlegtem Steuerstatus.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Stripe, zu Buchungsdaten, verbundenen Kalendern und Speicherdauern enthält die Datenschutzerklärung.
13. Rücktrittserklärung in Textform
Zusätzlich zur Online-Funktion kann eine eindeutige Erklärung verwendet werden, etwa: „Hiermit trete ich von meinem über Fahrnetz abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung zurück: [Leistung/Buchungsnummer]. Gebucht am: [Datum]. Name: [Name]. Anschrift: [Anschrift]. Datum: [Datum].“ Die im Impressum beziehungsweise in den Vertragsinformationen angeführten Kontaktwege können dafür genutzt werden.