1. Gesetzlichen Rücktritt online erklären
Diese Funktion ist für anwendbare, online über Fahrnetz Booking abgeschlossene Dienstleistungsverträge vorgesehen. Sie ist von einer normalen Buchungsstornierung getrennt. Eine freiwillige Stornierung kannst du direkt in deiner Buchungsverwaltung auslösen, solange der jeweilige Status dies zulässt.
2. So funktioniert die elektronische Erklärung
Gib die Daten so ein, wie sie in deiner Fahrnetz-Buchungsbestätigung stehen. Nach dem Absenden dokumentiert Fahrnetz Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs und sendet eine elektronische Eingangsbestätigung an die zur Buchung gehörende E-Mail-Adresse.
3. Leistung noch nicht begonnen
Ist ein gesetzlicher Rücktritt anwendbar und hat die Dienstleistung noch nicht begonnen, wird eine bestehende Zahlungsreservierung aufgehoben beziehungsweise eine bereits eingezogene Zahlung nach der vorgesehenen Zahlungslogik zurückerstattet.
4. Leistung möglicherweise bereits begonnen
Hat der bestätigte Termin bereits begonnen oder kann bereits eine Teilleistung erbracht worden sein, erfolgt keine automatische Entscheidung zulasten einer Partei. Fahrnetz dokumentiert die Erklärung, blockiert soweit erforderlich die Auszahlung und führt den Vorgang einer Prüfung zu. Wurde auf ausdrücklichen Wunsch während der Rücktrittsfrist mit der Leistung begonnen, kann bei wirksamem Rücktritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener anteiliger Betrag für den bis zum Rücktritt erbrachten Teil zu zahlen sein.
5. Vollständige Leistung
Bei vollständig erbrachter Dienstleistung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erloschen sein, wenn der Verbraucher den vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich verlangt und die erforderliche Kenntnisnahme zum Verlust des Rücktrittsrechts erklärt hat. Fahrnetz dokumentiert diese Erklärungen mit Textversion und Zeitpunkt.
6. Andere Kontaktwege
Eine eindeutige Rücktrittserklärung kann – soweit gesetzlich zulässig – auch über die in den Vertragsinformationen beziehungsweise im Impressum genannten Kontaktwege übermittelt werden. Die Online-Funktion soll den digitalen Weg vereinfachen und ersetzt keine zwingenden gesetzlichen Rechte.