1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für entgeltliche und unentgeltliche Fahrnetz-Mitgliedschaften sowie für damit verbundene Unternehmensprofile auf fahrnetz.at. Vertragspartner auf Seiten von Fahrnetz ist Tatjana Rautar, handelnd unter bekannt.at („Fahrnetz“).
Die Firmenmitgliedschaft richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Abschluss als Verbraucher ist nicht vorgesehen. Vor Einrichtung der Zahlungsart ist der Unternehmerstatus ausdrücklich zu bestätigen.
2. Leistungsgegenstand
Fahrnetz betreibt ein österreichweites Informations- und Auffindbarkeitsportal rund um Mobilität und Fahren. Mitgliedsunternehmen können ein Unternehmensprofil anlegen und – nach Prüfung und Freigabe – öffentlich darstellen lassen. Zum Leistungsumfang können insbesondere Firmenname, Kontaktdaten, Standort, Kategorien, Leistungen, Marken/Spezialisierungen, Öffnungszeiten, Bilder, Servicegebiete, Vorteile sowie Verknüpfungen mit Gemeinden, Bezirken und Mobilitätsbereichen gehören.
Fahrnetz schuldet die technische Bereitstellung der vereinbarten Plattformfunktionen, jedoch keinen bestimmten Werbe-, Umsatz-, Lead-, Besucher-, Ranking- oder SEO-Erfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass Suchmaschinen oder KI-/Antwortsysteme eine bestimmte Seite indexieren, anzeigen oder in einer bestimmten Position ausspielen.
3. Registrierung und Vertragsabschluss
Für die Firmenmitgliedschaft sind ein Firmenkonto, eine bestätigte E-Mail-Adresse, die Bestätigung des Unternehmerstatus, die Zustimmung zu diesen AGB sowie die Einrichtung einer gültigen Zahlungsart erforderlich. Die Anlage eines Unternehmensprofils wird erst freigeschaltet, nachdem die Zahlungsart beim eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgreich hinterlegt wurde.
Der Vertrag kommt zustande, sobald Fahrnetz die Registrierung und die erfolgreiche Einrichtung der Zahlungsart bestätigt und die Mitgliedschaft aktiviert. Das kostenlose Nutzungsjahr beginnt mit diesem Aktivierungszeitpunkt.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und Fahrnetz über einen vermuteten Missbrauch unverzüglich zu informieren.
4. Kostenloser Zeitraum und Jahresentgelt
Die ersten zwölf Monate der Firmenmitgliedschaft sind kostenlos. Während dieses Zeitraums wird für die Mitgliedschaft kein Entgelt verrechnet.
Nach Ablauf der zwölf kostenlosen Monate beträgt das Jahresentgelt 29,00 € netto pro Vertragsjahr. Der auf der Buchungs- bzw. Zahlungsseite ausgewiesene Gesamtbetrag ist maßgeblich. Die umsatzsteuerliche Behandlung und Rechnungsdarstellung werden entsprechend dem zum Abrechnungszeitpunkt für Fahrnetz geltenden Steuerstatus ausgewiesen.
Für die Zahlungsabwicklung kann Fahrnetz einen externen Zahlungsdienstleister, derzeit geplant Stripe, einsetzen. Vollständige Karten- oder Bankdaten werden nicht von Fahrnetz selbst gespeichert.
5. Automatische Verlängerung und Kündigung
Nach dem kostenlosen Zeitraum verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils zwölf weitere Monate zum jeweils geltenden Jahresentgelt, sofern die automatische Verlängerung nicht vor Ende der laufenden Vertragsperiode im Firmenkonto deaktiviert bzw. die Mitgliedschaft zum Laufzeitende gekündigt wurde.
Eine Kündigung bzw. Deaktivierung der Verlängerung ist während der laufenden Periode jederzeit mit Wirkung zum Periodenende möglich. Bereits laufende Perioden werden dadurch nicht verkürzt.
Fahrnetz sieht vor, vor dem Ende des Gratiszeitraums bzw. vor einer kostenpflichtigen Verlängerung Erinnerungen, insbesondere etwa 30 Tage und 7 Tage vor dem jeweiligen Termin, an die hinterlegte E-Mail-Adresse zu senden. Die Zahlungsverpflichtung hängt bei wirksam vereinbarter automatischer Verlängerung nicht vom Zugang dieser zusätzlichen Service-Erinnerung ab.
Schlägt eine fällige Zahlung fehl, kann Fahrnetz die Mitgliedschaft nach angemessenen Wiederholungs- bzw. Hinweismöglichkeiten auf „Zahlung offen“ setzen und das Unternehmensprofil bis zur Klärung aus der öffentlichen Suche ausblenden. Gesetzliche Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
6. Unternehmensprofile, Prüfung und Freigabe
Der Kunde hat keinen Anspruch auf ungeprüfte Sofortveröffentlichung. Fahrnetz darf neue Profile und wesentliche Änderungen vor Veröffentlichung auf Plausibilität, Mobilitätsbezug, technische Qualität und Einhaltung dieser AGB prüfen.
Fahrnetz darf Inhalte ablehnen, zurückstellen, korrigieren lassen oder Profile vorübergehend ausblenden, wenn Angaben offensichtlich falsch, irreführend, rechtswidrig, nicht zum Fahrnetz-Angebot passend oder technisch problematisch sind. Eine sachliche redaktionelle Anpassung rein technischer Darstellungselemente, etwa Formatierung oder URL-Normalisierung, ist zulässig, ohne den Aussagegehalt zu verändern.
Unternehmen sind für die Aktualität und Richtigkeit ihrer Angaben selbst verantwortlich. Änderungen an einem bereits veröffentlichten Profil können bis zur erneuten Prüfung vorübergehend als „in Prüfung“ behandelt werden.
7. Rechte an Inhalten und Pflichten des Kunden
Der Kunde darf nur Texte, Logos, Bilder, Markenbezeichnungen und sonstige Inhalte hochladen oder veröffentlichen lassen, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Mit dem Upload räumt der Kunde Fahrnetz für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht ein, die Inhalte im für den Betrieb, die Darstellung, Bewerbung und technische Auslieferung des Fahrnetz-Profils erforderlichen Umfang zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und technisch anzupassen.
Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, täuschende, diskriminierende, beleidigende, fremde Rechte verletzende, schädliche oder sicherheitsgefährdende Inhalte. Bei glaubhaften Rechtsverletzungen kann Fahrnetz Inhalte bis zur Klärung sperren.
8. Fahrnetz-Vorteile und Angaben von Mitgliedsbetrieben
Mitgliedsunternehmen können – soweit die Funktion angeboten wird – Vorteile, Rabatte oder Aktionen einreichen. Das jeweilige Unternehmen ist allein für die rechtliche Zulässigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Gültigkeitsdauer, Einlösung und Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften verantwortlich. Fahrnetz kann Vorteile prüfen und ablehnen, ist aber nicht Vertragspartner des später zwischen Nutzer und Unternehmen geschlossenen Geschäfts.
9. Empfohlene Unternehmen
Besucher können Unternehmen zur Aufnahme in Fahrnetz empfehlen. Eine Empfehlung begründet weder eine Mitgliedschaft noch einen Anspruch auf Veröffentlichung. Empfohlene Unternehmen werden erst nach dem dafür vorgesehenen Prüfungs- und Annahmeprozess veröffentlicht bzw. einem Firmenkonto zugeordnet.
Für die rechtliche Zulässigkeit einer Kontaktaufnahme mit empfohlenen Unternehmen gelten unabhängig von diesen AGB die jeweils anwendbaren gesetzlichen Kommunikations- und Datenschutzvorschriften. Fahrnetz darf Empfehlungen ablehnen oder von einer Kontaktaufnahme absehen.
10. Verfügbarkeit und Änderungen der Plattform
Fahrnetz bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Erreichbarkeit. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Hosting-, Netzwerk-, Karten-, Zahlungs- oder sonstigen Drittanbietern können zu Einschränkungen führen.
Fahrnetz darf die Plattform und einzelne Funktionen weiterentwickeln, sofern dadurch der Kern der bezahlten Mitgliedschaft nicht unangemessen entwertet wird. Wesentliche nachteilige Änderungen der Vertragsleistung oder des Preises für künftige Vertragsperioden werden rechtzeitig vor Wirksamwerden mitgeteilt.
11. Haftung
Fahrnetz haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie uneingeschränkt für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
Fahrnetz übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Angaben, die Unternehmen, Gemeinden, Empfehlende oder andere externe Quellen bereitstellen, soweit Fahrnetz deren Unrichtigkeit nicht kannte oder kennen musste. Ebenso übernimmt Fahrnetz keine Garantie für externe Websites, Leistungen oder Vertragsabschlüsse zwischen Nutzern und gelisteten Unternehmen.
12. Sperre und außerordentliche Beendigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Fahrnetz kann insbesondere bei erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen diese AGB, Missbrauch, betrügerischen Angaben, Sicherheitsgefährdung, rechtswidrigen Inhalten oder nachhaltig ausbleibender Zahlung vorliegen.
Nach Vertragsende entfällt der Anspruch auf öffentliche Darstellung des kostenpflichtigen Unternehmensprofils. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten sowie datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und – soweit anwendbar – des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten aus B2B-Verträgen wird, soweit rechtlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Fahrnetz-Betreibers vereinbart.
Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Zwingende gesetzliche Regelungen gehen vor.
AGB müssen beim Vertragsabschluss in speicherbarer bzw. reproduzierbarer Form zugänglich gemacht werden. Fahrnetz speichert die zum Abschlusszeitpunkt akzeptierte AGB-Version beim Mitgliedskonto.